Master Film- und Medienkultur-Forschung
print


Navigationspfad


Inhaltsbereich

Prüfungskategorien

Seminararbeiten

Die Module P1-P4 schließen mit einer forschungsorientierten Seminararbeit, die im Forschungsseminar geschrieben wird. Sie umfasst ca. 45.000 Zeichen - Abweichungen in einem gewissen Rahmen sind möglich, bitte Sprechen Sie dazu immer mit der/dem PrüferIn. Eine forschungsorientierte Seminararbeit ist dadurch gekennzeichnet, dass sie eine möglichst eigenständige und forschungsorientierte Fragestellung, die Dokumentation einer umfassenden Recherche sowie die intensive Bezugnahme auf den aktuellen Forschungsstand und die kritische Auseinandersetzung damit zeigt (vgl. PStO §18). Die Note, die Sie in diesen Seminararbeiten bekommen, bezieht sich immer auf das gesamte Modul und ist damit immer volle 15 ECTS wert.

Thesenpapier/Mündliche Prüfung

Das Modul P5 "Planung und Durchführung einer Fachtagung" schließt in der Praxis mit einem Vortrag auf der studentischen Tagung, die eine Kursgruppe selbst organisiert. Die Prüfungsform ist entweder ein Thesenpapier oder eine mündlichen Prüfung. Die mündliche Prüfung hat 15-30 Minuten - sie umfasst den Vortrag und eine anschließende Diskussion mit dem/der PrüferIn. Das Thesenpapier umfasst ca. 12.000 Zeichen und es fasst im Rahmen einer der Präsentation eines fachwissenschaftlichen Gegenstandes die wesentlichen Punkte der Thematik in einem sachlich angemessenen Umfang zusammen (vgl. PStO §18).

Exposé

Im Modul P6 wird ein Forschungsvorhaben (in der Regel die Masterarbeit) vorbereitet. Dieses Forschungsvorhaben wird in Form eines Exposés geprüft, das 15.000 bis 25.000 Zeichen umfasst. Es soll den Nachweis erbringen, dass Sie in fundierter Weise eigenständig Forschungsfragen und Thesen zu deren Beantwortung entwickeln können und dabei auch die Möglichkeiten, Konsequenzen und Grenzen des Vorhabens sowie die Möglichkeiten einer Förderung des Vorhabens reflektieren (vgl. PStO §18).

Masterarbeit

Die Masterarbeit wird in der Regel als vorletzte Prüfung absolviert, nur noch gefolgt von der Disputation. In ihr werden die Kompetenzen geprüft, die im Laufe der vorangegangenen Module und Prüfungen erworben wurden, denn sie soll zeigen, dass Sie zu einer eigenständigen wissenschaftlichen Problembearbeitung in der Lage sind (vgl. PStO §14). Die Masterarbeit umfasst ca. 150.000 Zeichen. Sie kann einmal im Semester angemeldet werden (Fristen veröffentlicht das Prüfungsamt) und dauert 20 Wochen. Die Anmeldung findet über den/die PrüferIn statt, die/der das Anmeldeformular, an das Prüfungsamt weiterleitet. Über das genaue Procedere informiert das Prüfungsamt, dort finden Sie auch das Anmeldeformular. Es empfiehlt sich, dass Sie sich frühzeitig (etwa 3 Monate vor dem Anmeldetermin) mit Ihrer/Ihrem WunschprüferIn in Verbindung setzen.

Der Prüfungsausschuss hat folgende PrüferInnen bestellt (Stand 2018):

  • für die Fakultät 09: Prof. Otto sowie PD von Brincken, PD Leonhard
  • für die Fakultät 13: Prof. Decker, Prof. Fromm, Prof. Hanuschek, Prof. Haug, Prof. Jahraus, Prof. Kammer, Prof. Keck, Prof. Vinken sowie PD Grizelj, Dr. Schellong

Sollten Sie Ihre Masterarbeit bei einem/einer PrüferIn schreiben wollen, die/der nicht bestellt ist, nehmen Sie bitte frühzeitig (3-6 Monate vor der Anmeldung) mit der Studiengangskoordination auf, damit ggf. ein Antrag auf Bestellung zur PrüferIn gestellt werden kann.

Disputation

Die Disputation bezieht sich auf die Masterarbeit und deren Kontexte. Sie dauert ca. 30 Minuten und kann stattfinden, wenn die Masterarbeit als bestanden bewertet ist. Eine gesonderte Anmeldung beim Prüfungsamt oder über LSF ist nicht notwendig, der Termin kann direkt zwischen KandidatIn und PrüferIn abgestimmt werden.