Master Film- und Medienkultur-Forschung
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Eignungsverfahren

Formales und Vorbereitung

Formale Zugangsvoraussetzungen zum Studiengang

Voraussetzung für die Immatrikulation in den Masterstudiengang Film- und Medienkultur-Forschung ist der Nachweis eines berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses (in der Regel ein Bachelorabschluss) oder eines gleichwertigen Abschlusses aus dem In- oder Ausland im Umfang von mindestens 180 ECTS-Punkten

  • in einem philologischen Studiengang (z.B. Germanistik, Anglistik, Romanistik, Slavistik etc.) oder der Fachrichtung
  • Filmwissenschaft
  • Medienwissenschaft
  • Theaterwissenschaft
  • Kulturwissenschaft
  • Philosophie
  • Geschichte
  • Soziologie

oder in einem verwandten Fach.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Abschluss in einem verwandten Fach erbracht wurde, nehmen Sie gerne Kontakt per E-Mail zu uns auf master-fmk@lmu.de. Schicken Sie uns bitte neben der Bezeichnung Ihres Studiengangs einen Link zur Studiengangsbeschreibung der anbietenden Hochschule oder ggf. einen Scan der Abschlussdokumente mit Studiengangsbeschreibung und Transcript of Records. Für Abschlüsse, die in einem nicht deutschsprachigen Land erbracht wurden, reichen Sie diese Unterlagen bitte in englischer oder deutscher Übersetzung ein.

Als weitere Zugangsvoraussetzung gibt es ein gesondertes Eignungsverfahren.

Der Zugang zu diesem Studiengang ist geregelt durch die entsprechende Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Film- und Medienkultur-Forschung [pdf] an der Ludwig-Maximilians-Universität München vom 27. Juni 2017.

Das Verfahren umfasst zwei Bewerbungsstufen:

  1. Begutachtung des eingereichten Aufsatzes durch die Auswahlkommission und gegebenenfalls ein
  2. Auswahlgespräch.

Wenn Sie im Aufsatz oder in Aufsatz und Gespräch überzeugen, erhalten Sie den entsprechenden Bescheid, mit dem Sie sich in den Studiengang einschreiben können.

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Vorbereitung auf das Eignungsverfahren

Die häufigste Frage im Vorfeld der Bewerbungen zielt auf eine möglichst gute Vorbereitung auf das Eignungsverfahren. Die Antwort darauf ist überraschend einfach: Die Vorbereitung auf das Eignungsverfahren war/ist der Studiengang, den Sie als Voraussetzung absolvieren/absoviert haben. In allen genannten Fächern gibt es eine Forschungspraxis, die entsprechende Theorien und Methoden vermittelt und mit der analytischen Arbeit an konkreten Gegenständen verbindet - beispielsweise in der Film- oder Textanalyse. Dass Sie dabei nicht alle alle üblichen Theorien und Modelle kennen (oder gar alle die gleichen) oder Sie unterschiedliches historisches Vorwissen haben, ist sogar ausdrücklich erwünscht. Entscheidend ist, dass Sie Erfahrung in der Praxis der wissenschaftlichen Text-, Film-, Kultur- und/oder Medienanalyse mitbringen. Wenn Sie hinsichtlich der theoretischen Bezugsfelder Ihre Kenntnisse in der Vorbereitung auf den Studiengang erweiter möchten, begrüßen wir das natürlich sehr. Zur Orientierung können Ihnen die Hinweise dienen, die wir hier bei den Erwartungen an unsere zukünftigen Studierenden zusammengefasst haben: Was wir von Ihnen erwarten.

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Bewerbung und Ablauf 

Bewerbungstermin für den Studienbeginn im Wintersemester 2024/25 ist der 15. Juli 2024 (AUSSCHLUSSFRIST! VERSPÄTETE BEWERBUNGEN KÖNNEN NICHT BERÜCKSICHTIGT WERDEN!)

Die Bewerbung zum Eignungsverfahren und die Einreichung des verlangten Aufsatzes (s.u.) erfolgt über das Onlineportal unter den folgenden Links:

Das Bewerbungsportal für Bewerbungen zum Wintersemester 2024 wird Ende Mai/Anfang Juni freigeschaltet.

  1. Registrieren Sie sich im Onlineportal.
  2. Nach der Registrierung erhalten Sie eine kurze E-Mail mit einem Link. Mit diesem Link bestätigen Sie Ihre Registrierung.
  3. Melden Sie sich im Onlineportal an. Dort wird das weitere Procedere genau beschrieben.

Für Ihre Bewerbung benötigen Sie folgende Unterlagen, die jeweils als Scan oder Dokument im PDF-Format vorliegen müssen:

  1. ein tabellarischer Lebenslauf
  2. eine Kopie des Abschlusszeugnisses aus dem Erststudium inkl. Transcript of Records; ersatzweise das Transcript of Records bspw. aus dem 5. Fachsemester
  3. ein maximal 4000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) umfassender Aufsatz zu einem der folgenden Themen:
  • Thema A: folgt Mai/Juni 2024
  • Thema B: folgt Mai/Juni 2024

Sofern Sie zur zweiten Stufe des Eignungsverfahrens eingeladen werden, erhalten Sie die Einladung zum Auswahlgespräch per E-Mail in der Regel in der zweiten Julihälfte.

Die Termine für die Auswahlgespräche im Sommersemester 2024 (Studienbeginn Wintersemester 2024/25) werden voraussichtlich Ende Juli 2024 stattfinden und per Zoom durchgeführt. Die Einladungen werden ab 16.7. per E-Mail verschickt.nach oben

Ein Auswahlgespräch dauert 15-20 Minuten. Gegenstand des Gesprächs sind die o.g. Anforderungen unter besonderer Berücksichtigung des Inhalts des eingereichten Aufsatzes. Dabei wird insbesondere geprüft, ob die Bewerberinnen und Bewerber dazu befähigt sind, eine wissenschaftliche These im wissenschaftlichen Fachgespräch zu entwickeln, kritisch zu diskutieren und gegebenenfalls zu verteidigen.

Wer zum festgesetzten Termin nicht erscheint, gilt als nicht geeignet. Gründe, die das nicht selbst zu vertretende Versäumnis rechtfertigen sollen, müssen bis zu Beginn des festgesetzten Termins bei der oder dem Vorsitzenden der Auswahlkommission schriftlich geltend und glaubhaft gemacht werden; wird der Grund anerkannt, erfolgt die Einladung zu einem Ersatztermin.

Versuchen Bewerberinnen oder Bewerber, das Ergebnis ihrer Prüfungsleistungen durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, gelten sie als nicht geeignet.

Das Ergebnis des Eignungsverfahrens für den Masterstudiengang Film- und Medienkultur-Forschung wird durch einen schriftlichen Bescheid mitgeteilt. Dieser Bescheid ist bei der Immatrikulation neben den sonstigen geforderten Unterlagen vorzulegen.

Ein erfolgloses Eignungsverfahren kann einmal wiederholt werden, jedoch frühestens zum nächsten Immatrikulationstermin.

Rückfragen zum Eignungsverfahren richten Sie bitte per E-Mail an master-fmk@lmu.denach oben